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Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird der NPD-Fraktion vom Bundesverfassungsgericht verweigert
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der
Bestätigung einer Verbotsverfügung der Kundgebung der
NPD-Fraktion unter dem Motto: „Für Meinungs- und
Demonstrationsfreiheit – Gegen Gewalt!“, sagte der
NPD-Fraktionsvorsitzende, Udo Pastörs, am Abend in Schwerin:
„Die NPD-Fraktion hatte ausdrücklich als Ersatz für die
geplante Kundgebung die Durchführung einer Mahnwache am
Sicherheitszaun angeboten. Nach Ansicht des höchsten deutschen
Gerichts, sind 16.000 Polizisten offenbar nicht in der Lage eine
Mahnwache von 15 Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern zu
gewährleisten. Somit ist die in Art. 8 des Grundgesetzes
garantierte Versammlungsfreiheit für alle Deutschen sogar für
Abgeordnete zwischenzeitlich faktisch außer Kraft gesetzt.
Nach der Nichtentscheidung am Wochenende wird klar, daß sich die
Fraktion an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wenden muß, um sicherzustellen, daß zukünftig auch die
nationale Opposition in Deutschland das Recht haben muß für
elementare Grundrechte demonstrieren zu dürfen.“
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