NPD beharrt auf Grundrecht der Versammlungsfreiheit


Übergriffe des Staates auf Spontankundgebungen werden verurteilt

Berlin - Zu den Veranstaltungen am 2. Juni rund um den G8-Gipfel sagte der NPD-Generalsekretär, Peter Marx, heute in Schwerin:

„Die Abdankung des Rechtsstaates nimmt immer groteskere Formen an. Während einige tausend uniformierte und vermummte multikriminelle Linksextremisten Terror und Verwüstung nach Rostock brachten und 430 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt wurden, ging der Staat mit brutaler Härte gegen friedliche NPD-Spontankundgebungen für das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit vor. Es ist ein Hohn und hat den Staat in seiner Heuchelei weiter entlarvt, daß zum Beispiel in Lüneburg plötzlich hunderte Polizeibeamte eine Spontankundgebung der NPD unterdrückten. Es ist eine Frechheit, daß dort weit über hundert NPD-Anhänger in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden. Der Notstand hätte in Rostock ausgerufen werden müssen.

Die NPD ist nicht bereit, sich weiter terrorisieren und  kriminalisieren zu lassen. Das Vorgehen des Staatsapparates gegen spontane Kundgebungen der NPD für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dürften sich zudem als rechtswidrig erweisen, da sie auf jeden Fall völlig unverhältnismäßig waren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ausreichend Zeit, um über den NPD-Antrag zu befinden, da dieser unverzüglich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald noch am 1. Juni 2007 in Karlsruhe einging.

Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht mehr handlungsfähig sein sollte, dann sollten zukünftig die Angelegenheiten zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergeleitet werden. Vielleicht können dort noch die elementaren Grundrechte  wirksam durchgesetzt werden. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muß auch der nationalen Opposition eingeräumt werden. Die NPD wird den Protest zum Schutz der Grundrechte weiter auf die Straße tragen.“

Zusammengefasst waren ca. 2500 Aktivisten an 16 verschiedenen Aktionen beteiligt.


zurück