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NPD beharrt auf Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Übergriffe des Staates auf Spontankundgebungen werden verurteilt
Berlin - Zu den Veranstaltungen am 2. Juni rund um den G8-Gipfel sagte
der NPD-Generalsekretär, Peter Marx, heute in Schwerin:
„Die Abdankung des Rechtsstaates nimmt immer groteskere Formen
an. Während einige tausend uniformierte und vermummte
multikriminelle Linksextremisten Terror und Verwüstung nach
Rostock brachten und 430 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt wurden,
ging der Staat mit brutaler Härte gegen friedliche
NPD-Spontankundgebungen für das Recht auf Versammlungs- und
Meinungsfreiheit vor. Es ist ein Hohn und hat den Staat in seiner
Heuchelei weiter entlarvt, daß zum Beispiel in Lüneburg
plötzlich hunderte Polizeibeamte eine Spontankundgebung der NPD
unterdrückten. Es ist eine Frechheit, daß dort weit
über hundert NPD-Anhänger in polizeilichen Gewahrsam genommen
wurden. Der Notstand hätte in Rostock ausgerufen werden
müssen.
Die NPD ist nicht bereit, sich weiter terrorisieren und
kriminalisieren zu lassen. Das Vorgehen des Staatsapparates gegen
spontane Kundgebungen der NPD für das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit dürften sich zudem als rechtswidrig erweisen, da
sie auf jeden Fall völlig unverhältnismäßig waren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ausreichend Zeit, um über den
NPD-Antrag zu befinden, da dieser unverzüglich nach der
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald noch am 1. Juni
2007 in Karlsruhe einging.
Wenn das Bundesverfassungsgericht nicht mehr handlungsfähig sein
sollte, dann sollten zukünftig die Angelegenheiten zur
Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte weitergeleitet werden. Vielleicht können dort noch
die elementaren Grundrechte wirksam durchgesetzt werden. Das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muß auch der nationalen
Opposition eingeräumt werden. Die NPD wird den Protest zum Schutz
der Grundrechte weiter auf die Straße tragen.“
Zusammengefasst waren ca. 2500 Aktivisten an 16 verschiedenen Aktionen beteiligt.
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