Demonstrationen in Schwerin und Ludwigslust bleiben verboten

Der Rechtsstaat dankt ab

In einer Mitteilung an Partei und Fraktion teilt das Bundesverfassungsgericht mit, daß es sich nicht der Lage sieht, heute eine Entscheidung zu den Demonstrationsverboten in Schwerin und Ludwigslust zu fällen.

Der NPD-Generalsekretär Peter Marx erklärt dazu heute in Schwerin:

„Die Arbeitsverweigerung der BVG-Richter ist eine Abdankung des Rechtsstaates. Man kann nicht Putin kritisieren und gegen die NPD die Grundrechte außer Kraft setzen. Daß jetzt auch eine Demonstration für Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit einem Aufgebot von weit über 2000 Polizeibeamten verboten wurde, zeigt auf, daß Deutschland auf dem Niveau einer Bananenrepublik angekommen ist. Offensichtlich dürfen nur noch Linksextreme und multikulturelle Extremisten demonstrieren. Die nationale Opposition wird sich dies nicht länger gefallen lassen. Die Anhänger der NPD sind aufgerufen, in ganz Deutschland für das Recht auf Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.“

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