|
Demonstrationen in Schwerin und Ludwigslust bleiben verboten
Der Rechtsstaat dankt ab
In einer Mitteilung an Partei und Fraktion teilt das
Bundesverfassungsgericht mit, daß es sich nicht der Lage sieht,
heute eine Entscheidung zu den Demonstrationsverboten in Schwerin und
Ludwigslust zu fällen.
Der NPD-Generalsekretär Peter Marx erklärt dazu heute in Schwerin:
„Die Arbeitsverweigerung der BVG-Richter ist eine Abdankung des
Rechtsstaates. Man kann nicht Putin kritisieren und gegen die NPD die
Grundrechte außer Kraft setzen. Daß jetzt auch eine
Demonstration für Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit
einem Aufgebot von weit über 2000 Polizeibeamten verboten wurde,
zeigt auf, daß Deutschland auf dem Niveau einer Bananenrepublik
angekommen ist. Offensichtlich dürfen nur noch Linksextreme und
multikulturelle Extremisten demonstrieren. Die nationale Opposition
wird sich dies nicht länger gefallen lassen. Die Anhänger der
NPD sind aufgerufen, in ganz Deutschland für das Recht auf
Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.“
zurück

|