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NPD klagt gegen
Demonstrationsverbot in Schwerin
Berlin - Gegen das gestern
erlassene Verbot der Demonstration gegen den G8-Gipfel in Schwerin wird
die NPD beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Die
NPD-Rechtsabteilung ist der festen Überzeugung, daß das Verbot nicht
halten wird.
Nachdem erst Mitte Mai die Demonstration zugelassen wurde, fällt den
Behörden drei Tage vor dem 2. Juni ein, daß mit Gegendemonstrationen zu
rechnen ist.
Richtig stellt die Stadtverwaltung in ihrer heute übermittelten
Verbotsverfügung fest, daß ein großer Teil der Gegendemonstranten
gewaltbereit und kriminell ist. So wird die Anmelderin des Aufzuges des
Antifaschistischen Bündnisses, Angela Marquardt, zitiert, die angegeben
hat, daß die Versammlungsteilnehmer des Antifa-Bündnisses zu großen
Teilen aus der gewaltbereiten Szene in Berlin, Hamburg, Lübeck, und
Rostock kämen.
Hierzu sagte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt:
"Warum wird dann diese Veranstaltung nicht verboten, wenn von dieser mit
gewalttätigen Angriffen gegen friedliche nationale Demonstranten zu
rechnen ist. Parallel zur Klage gegen das Verbot prüft die
NPD-Rechtsabteilung eine neue Anmeldung direkt am Ort des G8-Gipfels.
Dort sei nicht mit Verboten zu rechnen. Das jedenfalls wird aus
offiziellen Kreisen verlautbart."
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