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Demonstrationsverbot aufgehoben - Demonstrationsfreiheit durchsetzen
Das Gericht war der Ansicht, daß gewalttätigen Auseinandersetzungen nur
begegnet werden kann, wenn die von der NPD angemeldete Demonstration in
einen Randbereich von Schwerin verlegt wird und verfügte dies.
Alle anderen von "Antifaschisten" angemeldeten Demonstrationen dürfen im
Innenstadtbereich stattfinden.
Die NPD gibt sich mit der abgelegenen Strecke im Gewerbegebiet nicht
zufrieden und klagt beim Oberverwaltungsgericht, um das
Demonstrationsrecht in der Innenstadt durchzusetzen.
Demonstrationsfreiheit gilt nicht für NPD. Generalsekretär Peter Marx:
"Die Entscheidung des Gerichts ist eine Verhöhnung der Demokratie."
Gegen den G8-Gipfel dürfen Menschen aus aller Welt in
Mecklenburg-Vorpommern demonstrieren. Für die nationale Opposition wird
das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt.
Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin, wonach die NPD in
einem Gewerbegebiet eine Kundgebung durchführen könne, sagte der
NPD-Generalsekretär heute in Schwerin:
"Ein Protest kann nur dann wirksam ein, wenn er auch in der Mitte der
Landeshauptstadt Schwerin zum Ausdruck gebracht werden kann. Es geht
jetzt darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für die NPD zu
gewährleisten. Sollte die Polizei nicht in der Lage sein, die NPD in
Schwerin zu schützen, wird die NPD in Ludwigslust für Rede-, Freiheit-
und Versammlungsfreiheit demonstrieren. Wir sind nicht bereit, uns von
Innenminister Caffier verkohlen zu lassen. Sollte auch das OVG der NPD
das Demonstrationsrecht in der Innenstadt von Schwerin absprechen, wird
die NPD das Bundesverfassungsgericht anrufen."
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