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Auflagen für
die Demonstration am Sonnabend
Die Anfahrt über die BAB 241 nach Schwerin ist von der Polizei
untersagt, da diese Strecke als Anreisestrecke der Gegendemonstranten
genutzt wird.
Für Bahnreisende, die am Bahnhof Schwerin eintreffen, ist die Sport- und
Kongreßhalle zu Fuß in einer Zeit von ca. 20 Minuten zu erreichen.
Auszugsweise die wichtigsten Passagen aus dem vor dem Verbot ergangenen
Auflagenbescheid:
- Eine Führung des Aufzuges in Marschformation und/oder Marschtakt ist
untersagt und somit nur in loser Formation gestattet.
- Treffpunkt für die mit der Bahn anreisenden Versammlungsteilnehmer ist
der westliche Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofes. Die
Versammlungsteilnehmer sind unter Absprache mit der Polizei zum
Versammlungszug zu führen. Gleiches gilt nach Beendigung der
Versammlung.
- Angetrunkene Versammlungsteilnehmer dürfen an der Versammlung nicht
teilnehmen. Der Konsum von alkoholischen Getränken während der gesamten
Versammlung ist untersagt.
- Der Versammlungsleiter hat sicherzustellen, daß keine Waffen oder
solche Gegenstände in den Versammlungszug mitgenommen werden, die als
Waffen eingesetzt werden könnten (Flaschen, Steine etc.).
- Das Mitbringen und Verwendung von Fahnen - außer der
Bundesdienstflagge, den Flaggen der deutschen Gebietskörperschaften und
den Fahnen nichtverbotener Parteien und deren Gliederungen -, von
Transparenten und Trageschildern strafbaren Inhalts, von Kennzeichen
verbotener Organisationen, Tonträgern mit volksverhetzendem Inhalt sowie
das Tragen von
Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken nebst einer
Kopfbedeckung als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung und
das Verteilen von Infomaterialien und Flugblättern strafbaren Inhaltes
sind untersagt.
- Die Benutzung von Trommeln, vergleichbaren Schlaginstrumenten und die
Verwendung von Fackeln ist verboten.
- Die zur Befestigung von Fahnen und Transparenten dienenden Stiele
dürfen die Länge von 250 cm, Haltestangen für Trageschilder die Länge
von 150 cm nicht überschreiten (wobei der Durchmesser der Stiele bzw.
Kantenlänge max. 3 cm betragen darf).
- Alle Verhaltensweisen, die suggestiv militante Effekte auslösen und
einschüchternde Militanz ausdrücken können, sind verboten (z.B.
Buchstaben- und Zahlenkombinationen wie NS, NSD, NSDA, NSDAP, SS, SA,
A.C.A.B., 14, 18, 28, 88 und Bilder oder Tätowierungen, die Haß
bedeuten, Totenköpfe u. ä.).
- Transparente und Plakate mit einer Gesamtlänge von über 150 cm sind
nur frontal zur Marschrichtung des Aufzuges zu tragen, nicht aber längs
der Außenseite. Das "Verseilen" mehrerer Transparente bzw. Plakate ist
untersagt.
- Das Laufen/Sprinten während des Aufzuges ist zu unterlassen.
- Die Mitnahme von Hunden ist verboten.
Vor Ort steht ein Rechtsanwalt bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
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